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Warum braucht ein IT-Dienstleister eine IT-Haftpflichtversicherung?

Die IT-Haftpflichtversicherung gehört zu den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Bei einer umfassenden Kunden Betreuung trägt man ein hohes Maß an Verantwortung. Doch was passiert eigentlich, wenn einmal ein Fehler unterläuft? Eine IT-Haftpflichtversicherung benötigt jeder, der auf Basis seiner beratenden oder programmierenden Tätigkeit echte Vermögensschäden verursachen kann. Die IT-Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings fordern viele Auftraggeber inzwischen den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes von Ihren Dienstleistern.


Echte Vermögensschäden?

Unter echten Vermögensschäden versteht man finanzielle Nachteile (auch entgangene finanzielle Vorteile), die Dritten direkt verursacht werden. So kann es z.B. durch eine falsche oder unterlassene Beratungsleistung zu solchen echten Vermögensschäden kommen. Als unechte Vermögensschäden bezeichnet man Vermögensschäden, die direkte Folge eines vorhergegangenen Personen- oder Sachschadens sind. Eine IT-Haftpflichtversicherung bietet lediglich Schutz im Falle von echten Vermögensschäden.


Was leistet die IT-Haftpflichtversicherung?

Die IT-Haftpflichtversicherung sichert Sie und ihr Unternehmen für den Fall ab, dass sie einem Kunden einen echten Vermögensschaden zufügen. Die Versicherung überprüft hierbei zuerst, ob die Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt sie die erforderliche Entschädigung und übernimmt mögliche Kosten für die Rechtsverteidigung. All dies erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.


Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Frage nach der Deckungssumme lässt sich nicht einfach beantworten. So spielt z.B. die eigene Betriebsgröße bei der Wahl der Deckungssumme nur eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger ist der potentielle Schaden, der einem Auftraggeber zugefügt werden kann. Als Orientierung sollte immer die mögliche Schadenshöhe sowie die Unternehmensgröße des Auftraggebers dienen.

Grundsätzlich sollte die Deckungssumme 100.000 € nicht unterschreiten. Die Deckungssummen sind im Vergleich zu einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht standardisiert und sollten individuell festgelegt werden.

Wichtig: Ein häufig vernachlässigter Aspekt bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft und auch der Deckungssummen ist die Frage, ob der IT-Dienstleister seine Leistungen für den Kunden nur in Deutschland erbringt. Gerade bei größeren, international tätigen Auftraggebern sollte ein EU- oder sogar weltweiter Versicherungsschutz ins Auge gefasst werden. Bei einer auf Deutschland beschränkten Deckung, sind die Risiken, die z.B. aus 1-2 tägigen Kunden-Workshops im Ausland entstehen können, bereits nicht mehr abgedeckt.


Wer kann sich mit einer IT-Haftpflichtversicherung absichern?

Grundsätzlich können fast alle freiberuflichen IT-Tätigkeiten über eine IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Darunter fallen unteranderen z.B.:  Datenbankadministrator, Datenbankentwickler, Datenverarbeitungsbetrieb, EDV-Dienstleister, Hardwarehersteller, Softwarehersteller, Hardwareentwickler, Internet Service Provider, Entwickler iOS oder Android, IT Manager, IT-Projektleiter, IT Service-Provider, IT-Dienstleister, IT-Berater, EDV-Berater, IT-Sachverständiger , EDV-Gutachter, IT-Tester, Mobil-App-Entwickler, Open Source Entwickler, Rechenzentrumsbetreiber, SAP-Berater, SAP-Consultant, SAP-Entwickler, SEO / SEA Consultant, Software Entwickler, System-Administrator, Systemanalytiker, System-Engineer.

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