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Berufsunfähigkeitsversicherung


Wie der Name schon sagt, sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Fall ab, dass man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört damit zu den Invaliditätsversicherungen und kann zum Beispiel auch gut in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Im Falle der Fälligkeit der Leistung kommt es dann zu einer vorher im Vertrag geregelten Rentenzahlung für die Versicherten. Auch der Beruf, den man ausübt, muss vorher im Vertrag genauestens festgehalten werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr sinnvolle Sache, gerade, wenn einmal bedenkt, wie schnell etwas passieren kann. Und wenn man dann noch Familie hat, dann muss man einfach eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Unterschiedliche Tarife für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich aus dem Alter, dem Beruf, den man ausübt, der Vertragsdauer und aus noch weiteren Faktoren. Eine umfangreiche und individuelle Beratung sollte jeder nutzen, um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für sich zu finden. Denken Sie an die Zukunft, bevor es zu spät ist!

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung der Arbeitskraft.
• Jeder vierte Arbeitnehmer ist von einer Berufsunfähigkeit betroffen, die gesetzliche Rentenversicherung bietet in dem Fall allerdings nur eine Grundversorgung.
• Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Kunde im Falle einer Berufsunfähigkeit dagegen seine finanzielle Unabhängigkeit und seinen Lebensstandard bewahren.
• Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann abgeschlossen werden als
• Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV)
• Zusatzversicherung (BUZ)
• Neben der 'normalen SBV/BUZ' kann eine Top-SBV/-BUZ mit entsprechenden Top-Leistungen angeboten werden.

Der Leistungsfall tritt ein, wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer im Sinne der Allgemeinen Bedingungen eine Berufsunfähigkeit eintritt.


Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
• infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
• voraussichtlich mind. 3 Jahre (BUZ, SBV) oder mind. 6 Monate (Top-BUZ/Top-SBV) ununterbrochen
• zu mind. 50% außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben

 

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Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.

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Wir bieten im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhalten für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage. Diese Courtage ist nicht separat von Ihnen an uns zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütungen erhalten wir im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

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