Photovoltaik-Versicherung
Sicherer Trend
Bereits 1,5 Mio. Sonnenheizungen wurden bisher auf deutschen Dächern installiert und der Trend hält weiter an. Damit man den grünen, selbst produzierten Strom sorgenfrei nutzen kann, ist eine Photovoltaik-Versicherung zu empfehlen. Denn treten Schäden an der teuren Anlage ein, trifft es den Eigentümer besonders hart: hohe Reparaturkosten, Stromerzeugung und evt. Einspeisung fallen aus und die Tilgung verzögert sich. Auch als Diebesgut sind die wertvollen Teile begehrt. Die Rhion Versicherung schützt vor solchen Risiken und leistet Entschädigung für den Ertragsausfall.
Diese Zusatzversicherung wird in Kombination mit einer Rhion Wohngebäude-Versicherung (auch einer bestehenden, Basis VGB 2010) angeboten.
Was ist versichert?
Photovoltaik-Anlagen
mit einer Leistung von max. 15 kWp
auf überwiegend (mind. 50 %) zu privaten Wohnzwecken genutzten Gebäuden,
die auf Sattel-, Pult-, Walm-, Schrägdächern oder an Fassaden installiert sind
und deren Betreiber der Eigentümer des Gebäudes ist.
Zur Photovoltaik-Anlage gehören:
Photovoltaikmodule inkl. Tragekonstruktion
Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren
Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelungen
Einspeise- und Bezugszähler sowie Überwachungskomponenten
Hausanschlüsse (sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt)
Sonstige Peripheriegeräte, wie z.B. elektronische Anzeigetafeln
Info: bis zu einem Anlagenwert von 25.000 Euro sind auch selbstmontierte Anlagen, die nach anerkannten Regeln der Technik installiert wurden, versichert.
Welche Gefahren/Schäden sind versichert?
Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sturm, Hagel
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
Diebstahl
Entschädigung für Ertragsausfall
Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt pauschal je Tag und je kWp Anlagenleistung
vom 01.04. - 30.09 je kWp 2,50 Euro
vom 01.10. - 31.03. je kWp 1,50 Euro
Gilt für die Einspeisevergütung, wenn der Betrieb einer versicherten Photovoltaikanlage infolge eines versicherten Schadens an der versicherten Sache unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der Ertragsausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die versicherte Photovoltaikanlage wieder benutzbar ist, höchstens jedoch für sechs Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Versicherungsschutz für Sachschäden und Ertragsausfall durch folgende Gefahren (sog. Allgefahren-Deckung): Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
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