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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Wenn der Versicherte zu Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei unbegründeten Ansprüchen finanziert die Haftpflichtversicherung dann außerdem deren Abwehr.

Zu den Haftpflichtversicherungen gehören:  Privathaftpflichtversicherung, Kfz- Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Diensthaftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Gewässerschadenhaftpflicht, Wassersporthaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichtversicherung und noch einige andere.
Sicherlich treffen nicht alle Haftpflichtversicherungen auf jeden Menschen zu, dennoch sollte man genauestens prüfen, welche Eventualitäten man mit welcher Versicherung abdeckt und gegebenenfalls die entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.

Für den privaten Haushalt ist eine Privat-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert, da ansonsten eventuelle Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, und zwar in voller Höhe. Auch die vertraglich festgelegten Versicherungssummen sollte in regelmäßigen Abständen angeglichen werden.
Auch oder besonders im Interesse Anderer sollte hierbei gedacht werden. Stellen Sie sich vor, jemand ist Schuld an einem Schaden, den Sie erlitten haben. Der jenige hat aber keine Haftpflichtversicherung und er besitzt kein Geld. Was dann? Hier entsteht ein finanzielles Risiko, dass nicht zu unterschätzen ist. Für diesen Fall bieten einige Haftpflichtversicherungen schon Sondertarife an, die in solchen Fällen greifen würden.
Anders herum gesehen könnten Sie jemanden schädigen, für den dann das finanzielle Loch entsteht, wenn Sie nicht zahlen können oder keine Haftpflichtversicherung haben. Denken Sie darüber in aller Ruhe nach. Eine Haftpflichtversicherung braucht jeder!

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalter, gerade, wenn sie größere Tiere haben, sollte sich auch im Klaren darüber sein, dass etwas passieren kann. Dazu kommt, dass Tierhalter für die Schäden, die vom Tier angerichtet werden, haftbar gemacht werden. Das ergibt sich aus der Gesetzeslage.
Wenn sich nun ein Hund von der Leine losreißt, in ein Auto läuft und einen Unfall verursacht, dann kann das für den Tierhalter sehr teuer werden.
Für diesen Fall gibt es aber eine gute Absicherung, nämlich die so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung.
 
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung beinhaltet dann eine bestimmte Deckungssumme, bis zu der dann die Schadenansprüche Dritter versichert sind.
Für kleinere Tiere ist eine solche Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nötig, denn sie sind meist in der regulären Haftpflichtversicherung mit versichert. Aber, das sollten Sie erst überprüfen.
Aber bei den meisten Tieren sollte man über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt nachdenken, denn die Folgen, wenn tatsächlich etwas passiert, sind vorher gar nicht absehbar und können bei Personenschaden zum Beispiel in Millionenhöhe gehen.

Genießen Sie weiterhin das Leben mit Ihrem Tier, aber gehen Sie trotzdem auf „Nummer sicher“ mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.  

 

 

Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung braucht nur derjenige, der Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.

Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer ist man voll verantwortlich für alle Schäden rund um das Haus oder Grundstück. Das ergibt sich aus der Gesetzeslage.
Und weil man voll verantwortlich ist, dann muss man auch für hervorgerufene oder aufgetretene Schäden aufkommen. So ist es durchaus denkbar, dass jemand zu Schaden kommt, weil ein Dachziegel vom Dach fällt oder dass jemand einen Schaden erleidet, weil er wegen Eisglätte auf dem Grundstück hingefallen ist.
Und genau für so etwas gibt es die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die man unbedingt haben sollte.
Die Grundbesitzerhaftpflicht kommt zur Leistung, wenn es Schäden gibt, die durch die unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht oder durch die unzureichende Beachtung der Instandhaltungspflicht entstehen. Hierbei übernimmt dann die Grundbesitzerhaftpflicht dann die Wiedergutmachung des Schadens, die Prüfung der Haftungsfrage und auch Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.

Denken Sie nicht nur an sich, sondern auch an die Menschen, die unter Umständen zu Schaden kommen können und an die Tatsache, dass Sie vielleicht diesen Schaden nicht selbst bezahlen können.
Eine Grundbesitzhaftpflichtversicherung hilft Ihnen und steht Ihnen im Notfall zur Seite.

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