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 Versicherungsanalyse, Versicherungsüberprüfung, Versicherungscheck, Prüfung Ihrer Versicherungen

Versicherungsanalyse

Lassen Sie Ihr Versicherungsbedarf ermitteln HERGON-Versicherungsanalyse
Beratung vor Ort im Raum Enzkreis, Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe und Umgebung.

 

 Geld unter Lupe


Unsere Leistungen


Überprüfung Ihrer Versicherungssituation (Versicherungsanalyse)
 In einem persönlichen Informationsgespräch überprüfen wir Ihre individuelle Versicherungssituation

und klären dabei unter anderem folgende Fragen:

        -welche Versicherungen haben Sie bereits abgeschlossen?
        -entspricht Ihre Versicherungssituation noch Ihrer aktuellen Lebenssituation?
        -wie hoch sind die Versicherungssummen?
        -bestehen Versorgungslücken?
        -nutzen Sie staatliche Förderungen wie die zur Zukunftsvorsorge?
        -welche staatlichen Förderangebote können Sie zusätzlich nutzen?
        -Können Versicherungen gebündelt und damit Kosten reduziert werden?
        -gibt es weitere Einsparpotentiale?

Ihre Vorteile

    -Transparenz über Ihre aktuelle Versicherungssituation und mögliche Versorgungslücken
    -Nutzung von staatlichen Förderungen
    -Ausschluss von Doppelversicherungen
    -Optimierung Ihres Versicherungsschutzes
    -Aktualisierung der Absicherung durch regelmäßige Versicherungschecks

 

Tarifrechner    Bedarfsermittlung




FAQ Antworten auf oft gestellte Fragen

Was kostet ein Beratungstermin?
Hierfür fallen für Sie keine Kosten an. Der Termin und das Gespräch sind für Sie kostenfrei.

Was kosten mich die weiteren Folgetermine?
Als Versicherungsmakler arbeiten wir provisionsbezogen. D. h. wir erhalten Provisionen von der Versicherungsgesellschaft bei Abschluss einer Versicherung. Die Provisionen sind in jedem Versicherungsprodukt bereits einkalkuliert. Weitere Termine kosten Sie deshalb entsprechend nichts.

Bieten Sie auch Beratung auf Honorarbasis an?
Grundsätzlich ist Honorarberatung möglich. Das Honorar wird persönlich im ersten Gespräch besprochen und falls gewünscht vereinbart.

Was ist eine Honorarberatung?
Der Begriff Honorarberatung ist keine anerkannte Tätigkeitsbezeichnung, es ist eine Finanzdienstleistung gegen ein im Vorfeld vereinbartes Honorar. 

Eine Honorarberatung erhebt den Anspruch, umfassend, fachlich, qualifiziert und vor allem neutral zu beraten, wobei der Kunde (Mandant) und nicht das Produkt im Mittelpunkt steht.
Dabei werden jederzeit Kosten und Leistung transparent offengelegt.  

Diese ist eine Dienstleistung, die vom Mandanten in Form eines Honorars vergütet wird. Dabei werden die Erfahrung und der Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Genauso wie man es aus anderen Dienstleistungsberufen kennt. Das hierbei zu entrichtende Honorar ist vertraglich klar geregelt.

Die Honorarberatung ist frei von Verkaufsinteressen und unabhängig von Produktgebern. Ziel ist nicht der Vertragsabschluss sondern eine neutrale Beratung.

 

Welche Unterlagen sollten beim Termin vorliegen?
Es kommt darauf an, was für ein Termin stattfindet. Wenn Sie einen konkreten Termin für z. B. private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren, so werden wir gezielt Ihr Thema im ersten Termin besprechen. Dazu werden keine weiteren Unterlagen benötigt, ausser Sie wünschen die Überprüfung ihrer bestehenden Versicherung. In diesem Fall benötigen wir Ihren aktuellen Versicherungsschein (Versicherungspolice) und falls vorhanden die dazugehörigen Nachträge.

Wenn Sie Ihre gesamten aktuellen Versicherungen überprüft haben möchten, benötigen wir alle bestehenden Versicherungsunterlagen / Versicherungsordner.

Was erwartet mich beim Erstgespräch?
Der Ersttermin wird mit ca. 1 Stunde an Zeitaufwand angesetzt und er ist sehr sinnvoll um sich zuerst einfach nur kennen zu lernen. Zudem werden wir Ihre Grunddaten aufnehmen die für eine weitere Zusammenarbeit notwendig sind. Da der Termin meistens auf Grund eines konkreten Bedarfs zustande kommt, wird Ihr Thema bereits den Gesprächsmittelpunkt im Erstgespräch darstellen.

 

Wozu benötigen Sie die Daten über mich und meine bereits existierende Versicherungen?
Wir sind bemüht das optimalste Produkt für Sie zu finden.
Dazu benutzen wir moderne softwareunterstützte Tarifvergleichsrechner. Um die Tarifrechner zu nutzen werden verschiedene sparten- und personenbezogene Fragen gestellt, die wir auf Grundlage Ihrer Angaben auswerten.

 

Was ist ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler von Versicherungen der im Auftrag des Kunden arbeitet. Der große Vorteil eines Versicherungsmaklers gegenüber z. B. eines Versicherungsvertreters oder eines Bankberaters ist, dass er unabhängig fast alle Versicherungen auf dem Markt anbieten kann und ist nicht auf bestimmte Gesellschaften angewiesen.

Er verfügt über fast alle Versicherungsarten und sämtlichen Versicherungsgesellschaften. Die Wahrscheinlichkeit bei einem Versicherungsmakler das optimalere und passendere Versicherungsprodukt für sich zu finden ist dementsprechend deutlich höher als z. B. bei einem Versicherungsvertreter, der seinen Arbeitgeber zu vertreten hat und Ihnen daher keine anderen/besseren Konkurenzprodukte anbieten kann und darf.

 

Stimmt es, dass Versicherungsmakler immer nur das Produkt, an dem die die höchsten Provisionen verdienen vermitteln?
Diese Frage kann getrost mit “Nein” beantwortet werden. Mit Sicherheit gibt es den ein oder anderen unseriösen Versicherungsmakler in  der Versicherungs- und Finanz Branche. Bei uns niemals! Im Vordergrund stehen immer Sie als Kunde.

Unsere Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten wird stets auf höchstem Niveau durchgeführt. Im Grunde genommen muss auch klar sein, dass die Provisionssätze bei fast allen Gesellschaften nahezu gleich sind. Langjährige zufriedene Kunden sind uns um vieles lieber als das schnelle Geschäft. Zudem bedeutet auch für uns langjährige Zusammenarbeit mehr Ertrag.

 

Begriffserklärung


Versicherungsmakler
Von Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungsmakler auf der Seite seiner Kunden! Im Register benannt als
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist
verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der
Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl
von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein
Vertrauen genießen und die er im letztgenannten Fall seinen Kunden benennt.


Ungebundener Versicherungsvertreter (Mehrfachagent)
Im Register benannt als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der ungebundene Vertreter ist Handelsvertreter
und damit Interessenvertreter der von ihm zur Vermittlung angebotenen Versicherer. Er ist verpflichtet die Interessen der von ihm
vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf Seiten der Versicherungsunternehmen. Der ungebundene
Vertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er muss diese Versicherer seinen Kunden
benennen. Der ungebundene Vertreter ist jedoch nicht verpflichtet für seine Kunden hinreichenden Marktüberblick zu gewährleisten.


Gebundener Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvermittler)
Im Register benannt als Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO. Gebundene Vertreter sind Handelsvertreter
oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet
die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit
auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Vertreter muss den/die Versicherer bzw.
Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.

 

Gesetzetexte finden Sie bei Bundesministerium der Justitz und für Verbraucherschutz unter Gesetze und Verordnungen.:

Querverweis BMJ - Bundesministerium der Justitz und für Verbraucherschutz

Querverweis VVG - Versicherungsvetragsgesetz

Querverweis VVG-InfoV 

 

 

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Erstinformation
Anschrift:
HERGON Makleragentur
Waldemar Gonsior und Bettina Herschelmann
Obernhäuser Str. 24
75217 Birkenfeld
Tel. 07082 793609
E-mail: info@hergon.de

Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung:
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen
Behörde, der IHK Nordschwarzwald, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer
Waldemar Gonsior Vermittler Nr. D-WCW9-DFMI4-78
Bettina Herschelmann Vermittler Nr. D-LB8H-0USK9-51
registriert.

Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.

Beratung und Vergütung:
Wir bieten im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhalten für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage. Diese Courtage ist nicht separat von Ihnen an uns zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütungen erhalten wir im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer.
Breite Straße 29 10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0* *Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf
http://www.vermittlerregister.info
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:

Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin