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Photovoltaik-Versicherung


Sicherer Trend

Bereits 1,5 Mio. Sonnenheizungen wurden bisher auf deutschen Dächern installiert und der Trend hält weiter an. Damit man den grünen, selbst produzierten Strom sorgenfrei nutzen kann, ist eine Photovoltaik-Versicherung zu empfehlen. Denn treten Schäden an der teuren Anlage ein, trifft es den Eigentümer besonders hart: hohe Reparaturkosten, Stromerzeugung und evt. Einspeisung fallen aus und die Tilgung verzögert sich. Auch als Diebesgut sind die wertvollen Teile begehrt. Die Rhion Versicherung schützt vor solchen Risiken und leistet Entschädigung für den Ertragsausfall.

Diese Zusatzversicherung wird in Kombination mit einer Rhion Wohngebäude-Versicherung (auch einer bestehenden, Basis VGB 2010) angeboten.  

Was ist versichert?

Photovoltaik-Anlagen

    mit einer Leistung von max. 15 kWp
    auf überwiegend (mind. 50 %) zu privaten Wohnzwecken genutzten Gebäuden,
    die auf Sattel-, Pult-, Walm-, Schrägdächern oder an Fassaden installiert sind
    und deren Betreiber der Eigentümer des Gebäudes ist.

Zur Photovoltaik-Anlage gehören:

    Photovoltaikmodule inkl. Tragekonstruktion
    Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren
    Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelungen
    Einspeise- und Bezugszähler sowie Überwachungskomponenten
    Hausanschlüsse (sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt)
    Sonstige Peripheriegeräte, wie z.B. elektronische Anzeigetafeln   

Info: bis zu einem Anlagenwert von 25.000 Euro sind auch selbstmontierte Anlagen, die nach anerkannten Regeln der Technik installiert wurden, versichert.

Welche Gefahren/Schäden sind versichert?

    Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sturm, Hagel
    Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
    Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
    Diebstahl

Entschädigung für Ertragsausfall

Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt pauschal je Tag und je kWp Anlagenleistung

vom  01.04. - 30.09  je kWp 2,50 Euro
vom  01.10. - 31.03. je kWp 1,50 Euro

Gilt für die Einspeisevergütung, wenn der Betrieb einer versicherten Photovoltaikanlage infolge eines versicherten Schadens an der versicherten Sache unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der Ertragsausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die versicherte Photovoltaikanlage wieder benutzbar ist, höchstens jedoch für sechs Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Versicherungsschutz für Sachschäden und Ertragsausfall durch folgende Gefahren (sog. Allgefahren-Deckung):  Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
 

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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